Ein Verkehrsunfall ist ein zwar alltägliches, für die Beteiligten jedoch ungewöhnliches Ereignis. Meist sind die Beteiligten unerfahren und unsicher, was zu tun ist. Daher ist zu empfehlen, den Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Das gilt erst recht, wenn neben Fragen der Schadenregulierung auch ein Ermittlungsverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat eingeleitet wurde.
Der Haftpflichtversicherer des Unfallgegner ist – auch wenn er sich so bezeichnen sollte – nicht der Partner des Geschädigten sondern der Gegner. Die Interessen sind gegenläufig, der Geschädigte möchte seinen Schaden vollständig ersetzt erhalten. Der Versicherer möchte möglich wenig zahlen. Im Gegensatz zum Geschädigten sind die Mitarbeiter des Versicherers entsprechend ausgebildet und tagtäglich mit der Abwehr von Ansprüchen befasst. Waffengleichheit bekommt der Geschädigte nur mit der Hilfe eines Verkehrsrechtsanwalts (Fachanwalt für Verkehrsrecht). Die dafür entstehenden Kosten sind Teil des Schadenersatzanspruchs des Geschädigten. Er kann diese Kosten also im Rahmen der Haftung des Haftpflichtversicherers ganz oder teilweise ersetzt verlangen, auch dabei hilft ihm der Verkehrsrechtsanwalt. Warum die Inanspruchnahme eines Verkehrsrechtsanwalts umgehend nach einem Unfall erforderlich ist, wird im Einzelnen auch auf der Homepage der Verkehrsanwälte dargestellt.
Nicht selten wird nach einem Verkehrsunfall auch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat eingeleitet. Z. B. besteht auch bei nur leichten Verletzungen eines Unfallbeteiligten regelmäßig der Verdacht einer fahrlässigen Körperverletzung. Der Verkehrsrechtsanwalt wird dem Betroffenen oder Beschuldigten verteidigen und für die Wahrung seiner Rechte sorgen. Unbedingt zu empfehlen ist, gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben zu machen, bevor Rücksprache mit einem Verkehrsrechtsanwalt gehalten wurde. Nur so lässt sich vermeiden, dass u. u. gut gemeinte, aber letztlich sich negativ auswirkende Angaben gemacht werden.
Weitere Informationen:
Hinweise und Formulare für die Bearbeitung eines Verkehrsunfalls
Homepage der Verkehrsanwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV)