In Übereinstimmung mit der inzwischen wohl vorherrschenden Ansicht in der Rechtsprechung hat das LG Kiel die Volkswagen AG mit Urteil vom 08.10.2019 zur Rückzahlung des Kaufpreises eines 2014 vom Kläger gebraucht erworbenen PKW mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des PKW verurteilt, zudem auch den Annahmeverzug der Volkswagen AG wegen der außergerichtlich verweigerten Rückabwicklung festgestellt.
Im Hinblick auf die in der Entscheidung festgestellte sittenwidrige Schädigung durch das Verhalten der Volkswagen AG hat das Gericht die Volkswagen AG zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises als Schadenersatz ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung verurteilt, da die Volkswagen AG anderenfalls aus ihrem sittenwidrigen Verhalten einen geldwerten Vorteil erhielte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
[Update: Inzwischen liegt eine Entscheidung des BGH zu den VW Dieselfällen vor.]
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