Mediation ist eine außergerichtliche, auf den Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Beteiligten gerichtete Methode zur Konfliktbewältigung.
In gemeinsamen Gesprächen werden die hinter den oftmals unversöhnlichen Positionen der Beteiligten stehenden Bedürfnisse offengelegt, um eine von allen akzeptierte, langfristig tragfähige und damit nachhaltige Lösung des Konfliktes zu erarbeiten. Damit wird nicht zuletzt weiteren Eskalationen im Miteinander der Konfliktbeteiligten und damit zeit- und kostenintensiven Gerichtsverfahren vorgebeugt. Grundlegende Prinzipien des Mediationsverfahrens sind die Freiwilligkeit der Teilnahme sowie die Ergebnisoffenheit und Vertraulichkeit des Verfahrens. Der Mediator, den Interessen und Bedürfnissen aller gleichermaßen verpflichtet, begleitet und unterstützt die Beteiligten auf ihrem Weg zur Konfliktlösung.
Besondere Bedeutung hat die Mediation vor allem auch im Familien- und Erbrecht. Im Familienrecht stehen typischerweise die üblichen mit einer Trennung bzw. Scheidung verbundenen Fragen im Vordergrund: Unterhaltsregelungen, die Gestaltung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, die Vermögensauseinandersetzung sowie Fragen zur Nutzung von Ehewohnung und Hausrat. Im Erbrecht liegen besondere Schwerpunkte in der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.