Aktuell kursieren Anschreiben mit der Kennzeichnung „Handelsregisterbekanntmachungen“ versehen mit dem Bundesadler unter der weiteren Bezeichnung „Handelsregister für Bund und Länder“. Für angebliche Veröffentlichung des Handelsregistertextes und Eintragung wird dann ein Betrag von knapp 900 € in Ansatz gebracht.
Die Aufmachung will offenbar den Eindruck erwecken, es handele sich um Kosten für eine Registereintragung. Bei genauem Lesen des Textes handelt es sich aber nur um ein Angebot für eine angebliche Aufnahme in eine Datenbank des angeblichen Unternehmens „Unternehmens- und Handelsregister Deutschland“, wobei die genannte Internet-Adresse keine Informationen enthält oder gar nicht vergeben ist. Der flüchtige Leser mag dadurch veranlasst werden, den ausgewiesenen Betrag zu zahlen in der Annahme, es handele sich um eine berechtigte Forderung im Zusammenhang mit im Handelsregister eintragungspflichtigen Änderungen. Eine ähnliche „Masche“ ist auch im Bereich Gewerberegister verbreitet. Es ist dringend zu empfehlen, alle Schreiben mit angeblichen Forderungen für Eintragungen, Bekanntmachungen o. ä. sorgfältig zu prüfen, ob es sich wirklich um Rechnungen oder Gebühren für beauftragte Leistungen handelt oder versucht wird, dem Empfänger ein Angebot unterzuschieben und diesen zu Zahlungen oder einer Annahme durch Zahlung zu verleiten.
Bei Unsicherheit bzgl. der Berechtigung derartiger Schreiben stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Nach der Gründung meines Unternehmens habe ich diese angeblichen Rechnungen ebenfalls erhalten. Zum Glück hatte man mich in der Notariatskanzlei bereits deswegen vorgewagt. Ich kann mir gut vorstellen, dass man darauf hineinfallen würde, wenn man eine entsprechende Warnung nicht erhält.