Unsere Tätigkeit findet auch in notariellen Angelegenheiten im Hinblick auf die gesetzliche Amtsgewährungspflicht uneingeschränkt statt. Wir bitten im Hinblick auf die im öffentlichen Interesse erbetene Reduzierung von Sozialkontakten allerdings primär um Kontaktaufnahme über Telefon, Fax, email oder Post. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von Beurkundungsterminen mit Anwesenheit der Beteiligten und des Notars. Allerdings bitten wir darum, dass aus Anlass der momentanen Situation nur die Urkundsbeteiligten teilnehmen und selbstverständlich alle Hygieneregeln einzuhalten sind. Sollten Krankheitssymptome vorliegen bitten wir unbedingt um vorherige Kontaktaufnahme, um ggf. das Beurkundungsverfahren entsprechend anzupassen.