Durch die bereits beschlossene, allerdings aktuell noch nicht in Kraft getretene Novellierung der StVO (Bekantmachung im Bundesgesetzblatt steht noch aus) werden sich u. a. einige praxisrelevante Änderungen im Bereich der Sanktionen für Geschwindigkeitsübertretungen ergeben. Besonders relevant dürften dabei die Änderungen der Grenzen sein, ab denen Fahrverbote und Punkte im Fahreignungsregister drohen. Allen Verkehrsteilnehmern wird daher noch größere Achtsamkeit empfohlen.
Während bisher innerorts ein Fahrverbot erst ab einer Überschreitung um 31 km/h oder mehr, außerorts bei 41 km/h oder mehr drohte oder dann, wenn innerhalb eines Jahres zwei Überschreitungen um 26 km/h oder mehr begangen wurden, werden künftig im Regelfall Fahrverbote bereits ab 21 km/h Überschreitung innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden; damit wird die o. a. Regelung für mehrmalige Verstöße innerhalb eines Jahres obsolet. Die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister wird künftig bereits ab einer Überschreitung um 16 km/h oder mehr erfolgen, das gilt sowohl inner- als auch außerorts. Zugleich werden die Bußgelder, auch in anderen Bereichen, teilweise deutlich angehoben.
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