Um eine zügige und erfolgreiche Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten, bin ich auf Ihre Hilfe angewiesen. Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise:
1. Wenn Sie sich nicht in der Lage sehen, die Kosten eines Rechtsanwalts selbst zu tragen, haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe über das für Sie zuständige Amtsgericht zu beantragen. Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, händigen Sie uns bitte den Beratungshilfeschein beim ersten Termin aus. Bis auf eine einmalige Gebühr von 10 € ist die Beratung kostenfrei.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann für Sie bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Das dazugehörige Formular können Sie über unsere Serviceseite herunterladen. Das vollständig ausgefüllte und unter-schriebene Formular reichen Sie bitte zusammen mit den zur Überprüfung Ihrer Angaben beigefügten Belegen bei uns ein. Der Antrag wird dann über uns bei Gericht eingereicht.
2. Wenn Sie nach einer Trennung befürchten müssen, dass Unterlagen fortgeschafft oder für Sie anderweitig unzugänglich werden könnten, die Sie für den Nachweis der ehelichen Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Eheschließung oder der Trennung benötigen, möchte ich Ihnen dringend empfehlen, diese zu fotokopieren und an einem sicheren Ort oder bei uns in der Kanzlei zu verwahren.
3. Wenn sich Ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse während eines laufenden Unterhaltsverfahrens oder auch nach Beendigung eines solchen verbessern oder verschlechtern , informieren Sie uns bitte. Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sollte nach Möglichkeit vorab überprüft werden, wie sich die Veränderungen auf den Unterhalt auswirken. Der Kindesunterhalt ist regelmäßig anzupassen, wenn Ihr Kind 6 Jahre, 12 Jahre bzw. volljährig wird.
Wenn Sie Kenntnis von wirtschaftlichen Veränderungen der Gegenseite erlangen, besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Unterhalt an veränderte Verhältnisse anzupassen. Darüber hinaus kann in regelmäßigen abständen (in der Regel alle 2 Jahre) Auskunft zur Überprüfung der Unterhaltshöhe verlangt werden.
4. Im Scheidungsverfahren ist der sog. Versorgungsausgleich, das ist der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften, zu regeln. Dafür sind die Rentenverläufe aufzuklären. Bitte bearbeiten Sie die Ihnen in diesem Zusammenhang überlassenen Formulare zügig, da sich ansonsten das Scheidungsverfahren erheblich verzögert.
5. Sollte sich im Verlauf des Mandates Ihre Anschrift, Telefonnummer oder Emailadresse ändern, teilen Sie uns dies bitte kurzfristig mit. Ein kurzer Anruf in unserer Anmeldung ist völlig ausreichend. Sie müssen andernfalls damit rechnen, dass sich die Bearbeitung verzögert und zusätzliche Kosten, etwa für Postrücksendungen und Anfragen beim Einwohnermeldeamt, anfallen.
6. Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hiermit weise ich sie daher ausdrücklich darauf hin, dass sich die von mir für meine Tätigkeit zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit richten.
Daneben besteht natürlich die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung. Wenn Sie hieran Interesse haben, informiere ich Sie gern.
Vordrucke:
- Vollmacht
- Beratungshilfe
- Verfahrens-/Prozesskostenhilfe (Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse)