Eilanträge gegen die am 15. März in Kraft tretende einrichtungsbezogene Impfpflicht sind beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, einstweilige Anordnungen gegen das Inkrafttreten der Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitsbereich zu erlassen. Bein Abwägung der geringen Risiken einer Impfung gegenüber dem zu erreichenden Schutz für die vulnerablen Gruppen sei ein vorläufiger Stop der Impfpflicht nicht angemessen. Eine abschließende Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren erfolgen.