Seit dem 01. Januar 2018 gelten die durch das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ eingetretenen gesetzlichen Änderungen mit denen erstmals besondere Regelungen insbesondere zum Bau- und Bauträgervertrag sowie zum Architekten- und Ingenieurvertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen wurden. Zugleich wurden auch Bestimmungen zum Verbraucherbauvertrag und zur Haftung des Baustofflieferanten aufgenommen.
Die Neuregelungen sind von erheblicher praktischer Bedeutung für alle mit derartigen Verträgen befassten Beteiligten sowohl beim Vertragsschluss, für AGB-Regelungen als auch im Rahmen der Vertragsabwicklung und evtl. Mängelhaftung oder sonstiger Ansprüche. Wir empfehlen daher dringend die Befassung mit den eingetretenen gesetzlichen Änderungen und stehen für Fragen und Hilfe gerne zur Verfügung.