Jährlich wird die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt angepasst. Die Änderungen 2022 sind zwar nicht so gravierend (zwischen 3,- und 5,- EUR im Mindestunterhalt), müssen aber dennoch beachtet werden.
Für Unterhaltspflichtige gilt, dass sie den Betrag automatisch anpassen müssen, wenn es einen Titel mit Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle gibt. Wenn der Unterhalt nicht automatisch angepasst wird, kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet bzw. angedroht werden, was unnötige Kosten verursacht , die dann vom Unterhaltspflichtigen getragen werden müssen.
Die Düsseldorfer Tabelle kann hier eingesehen werden: Unterhaltstabelle
Siehe auch: Änderung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien 2022 OLG Schleswig
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