Das ab 01.04.2023 in Kraft tretende Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften muss vom Notar kontrolliert werden
Das ab 01.04.2023 in Kraft tretende Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften muss vom Notar kontrolliert werden
Das ab 01.04.2023 in Kraft tretende Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften muss vom Notar kontrolliert werden