Fachanwalt für Familienrecht
Wir freuen uns bekanntgeben zu können, dass RA Bach nach erfolgreichem Fachlehrgang und dem Nachweis umfangreicher Kenntnisse und praktischer Erfahrung durch die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer ermächtigte wurde als Zusatzqualifikation die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen.