Erblasser im Ausland haben Handlungsbedarf
Mit Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung in Deutschland im August 2015 sollten alle Erblasser, die sich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhalten, Ihre letztwilligen Verfügungen überprüfen (lassen). Denn ab dann gilt das Erbrecht des Landes, in dem der Erblasser seinen letzten…
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